Projekt Hochwasserschutzpolder Bullenbruch

Das erste zentrale Projekt, welches zur Umsetzung im Rahmen des Küstenschutzkonzeptes Este – Aue/Lühe – Altes Land zur Umsetzung vorgesehen ist, ist der Hochwasserschutzpolder Bullenbruch. Zugegeben, die Geschichte seiner Umsetzung mit Projektierung in 2002, Konzept in 2006 und, Herauslösung des Polders aus dem Gesamtprojekt und den seit 2009 laufenden Versuchen zur Realisierung sind kein Ruhmesblatt an Umsetzungsgeschwindigkeit. Der zu  überarbeitende Alte Planfeststellungsantrag ist mit Einreichung der „Geänderten Planung“ nicht mehr sichtbar; und wurde weil er nicht mehr dem Planungsstand entspricht zugunsten des „Geänderten Planfeststellungsantrag Bullenbruchpolder“  zurückgezogen.

Es sind in den letzten 2 Jahren wesentliche Fortschritte erzielt worden:

– Neue Deichlinie über den Poggenpohldeich

– Ausdeichung am Hinterdeich zur Aussiedlung von Obstbauflächen

– Erarbeitung aktualisierter Planungsgrundlagen

– Alternativenbewertung zur Konzeptionierung des Schöpfwerkes Bullenbruch

– Einigungen zur Herbeiführung eines Gesamtträgers für den realisierten Polder

Hier eine kurze Präsentation, gehalten vor dem Rat des Fleckens Horneburg (das Tageblatt berichtete) unserer derzeitigen Überlegungen (dies sind keine Planfeststellungsunterlagen):

Bullenbruch Präsentation DV vor dem Rat des Fleckens Horneburg September 2019

Der derzeitige Planungsstand geht mit den oben angeführten und weiteren Entwicklungen davon aus, dass mit erfolgter Gründung des Hochwasserschutzverbandes Aue/Lühe und der naturschutzrechtlichen Bearbeitung der mit dieser Planfeststellung verbundenen Kleientnahmeflächen und der dazugehörigen Transportwege der Planfeststellungsänderungsantrag noch im letzten Quartal des Jahres 2019  erfolgen kann.

Nach Vollständigkeitsprüfung durch das Büro des Planfeststellungskommissars erfolgte die Abgabe der Planfeststellungsunterlagen durch einen Kraftakt des Stader NLWKN-Planungsteams noch Ende Dezember und setzte  die Planfeststellung in Gang.  Die Unterlagen – sie passen in drei Ordner – liegen nun bis zum 26. Februar in den Rathäusern in Horneburg, Jork, Steinkirchen und Buxtehude aus (siehe Bericht im Tageblatt). Außerdem können die Unterlagen online eingesehen werden – unter https://uvp.niedersachsen.de. Nach Ende der Auslegung läuft die Einspruchsfrist für betroffene Bürger vom  26. Februar bis zum 26. März. Selbstverständlich steht der Deichverband auch in diesem Zeitraum für Fragen gern zur Verfügung. Hier noch einmal der Link zu den Online-Planfeststellungsunterlagen

Nach vorsichtigen Schätzungen und bei gutem Verlauf der Planfeststellung gehen wir von einem Baubeginn mit ersten Massnahmen in 2021 aus und erwarten die Fertigstellung für 2022/2023, eine durchgehende Finanzierung vorausgesetzt. Wir werden Sie über den weiteren Gang von Planung und Durchführung hier auf dem Laufenden halten.

 

Kommentare sind geschlossen.